Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mosel Flow Bikeschule, Fritz-Quant-Str. 74, 54294 Trier für Dienstleistungen (Kurse, Reisen u. Touren) gegenüber ihren Teilnehmern
Stand: Mai 2024
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von Mosel Flow Bikeschule (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) erbrachten Dienstleistungen gegenüber ihren Teilnehmern. Mit Abschluss der Buchung auf der Internetseite des Veranstalters erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
2. Vertragschluss
2.1 Der Veranstalter bietet Mountainbike-Kurse/Touren/Reisen (im Folgenden gemeinsam „Leistungen“ genannt) mit eigenen sowie geliehenen Fahrrädern an, um die Teilnehmer im richtigen Umgang mit dem Mountainbike zu schulen und ihnen Fahrsicherheit zu vermitteln.
2.2 Der Veranstalter erbringt seine Leistung aufgrund eines gesonderten Auftrags durch den Teilnehmer. Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
2.3 Angebote auf der Internetseite des Veranstalters stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar und sind nicht bindend. Indem der Teilnehmer über die Internetseite des Veranstalters eine Leistung bucht, gibt er ein verbindliches Angebot ab, welches vom Veranstalter durch eine entsprechende Buchungsbestätigung angenommen werden kann. Erst durch diese schriftliche Bestätigung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Sollte die vom Teilnehmer ausgewählte Leistung nicht mehr verfügbar sein, kann der Veranstalter dem Teilnehmer durch Zusenden einer abweichenden Buchungsbestätigung ein neues Angebot unterbreiten, welches vom Teilnehmer innerhalb einer Frist von 14 Tagen angenommen werden kann.
2.4. Die Buchung eines Minderjährigen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Die Einwilligung muss bei Abschluss der Buchung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Sollten Teilnehmer oder Erziehungsberichtige Minderjährige zu den Angeboten von Mosel Flow anmelden, haben sie dies dem Veranstalter mitzuteilen.
3. Abrechnung
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich inklusive jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Rechnungen über Reise- und Kursgebühren sind innerhalb von 2 Wochen ab Zugang an das in der Bestätigung angegebene Bank- oder Paypal-Konto zu zahlen, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.
4. Durchführung der Leistungen
4.1 Die Angebotsdetails sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Internetseite zu entnehmen.
4.2 Der Veranstalter behält sich Änderungen im jeweiligen Veranstaltungsablauf aufgrund von unerwarteten Ereignissen (z.B. schlechten Witterungsbedingungen) vor.
4.3 Der Teilnehmer hat während der Durchführung der Kurse/Tour/Reise den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Hilfspersonen Folge zu leisten.
5. Stornierungen
5.1 Kurse und geführte Touren
5.1.1 Bei Kursen oder geführten Touren handelt es sich um gebuchte Events mit festem Datum & Uhrzeit. Mosel Flow bietet dem Teilnehmer aus Kulanzgründen bis 4 Wochen vor dem Event eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung an. Für die Umbuchung ist ein neuer, konkret ausgewählter Termin per Mail mitzuteilen. Ab 4 Wochen vor dem Event ist eine kostenpflichtige Stornierung möglich. Die Kosten einer Stornierung gliedern sich grundsätzlich wie folgt:
Bis 4 Wochen vor dem Event:
kostenfreie Umbuchung auf anderen Termin (nach Verfügbarkeit) oder 100% Gelderstattung
Ab 4 Wochen vor dem Event:
50% Gelderstattung
Ab 14 Tage vor dem Event:
keine Erstattung
Die Frist der Stornierung orientiert sich am Zugangszeitpunkt der Abmeldungsmitteilung beim Veranstalter. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Sollte die gebuchte Leistung ohne vorherige Stornierung oder sonstige Benachrichtigung des Veranstalters gleichwohl nicht in Anspruch genommen werden, fallen die Gebühren in vollem Umfang an.
5.1.2 Abweichend von Ziff. 5.1.1 fallen die Kursgebühren dann nicht an, wenn der Teilnehmer rechtzeitig (bis 48 Stunden vor Eventbeginn) vor dem jeweiligen Kurs eine Ersatzperson findet.
5.1.3 Sollte der Teilnehmer aufgrund von Krankheit verhindert sein, ist dies dem Veranstalter rechtzeitig mitzuteilen und auf Anfrage durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Es gelten auch hier die Stornierungsbedingungen aus 5.1.1.
6. Mindestteilnehmerzahl
Für Kurse gibt es eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor die Kursdauer entsprechend zu reduzieren, die Veranstaltung abzusagen oder einen neuen Termin zu veranschlagen.
7. Persönliche Voraussetzungen
Mountainbiken im Gelände abseits von Straßen stellt eine Risikosportart dar. Der Teilnehmer erklärt, dass er in der körperlichen Konstitution ist, den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung gesundheitlich gewachsen zu sein und insbesondere nicht unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder ähnlichen das Bewusstsein und die Wahrnehmung beeinträchtigenden Substanzen steht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sollte er die Anforderungen in Ziff. 7 nicht erfüllen.
8. Ausrüstung
Der Teilnehmer hat sein eigenes Fahrrad mitzubringen. Auf Anfrage kann ein Leihfahrrad gestellt werden. Der Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sich sein Fahrrad in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Bei Leihrädern wird der Zustand vor Beginn vom Veranstalter geprüft und sich über die Fahrtüchtigkeit mit dem Teilnehmer vor Antritt der Fahrt gemeinsam versichert. Der Teilnehmer hat wetterfeste Kleidung und geeignete Schutzausrüstung, insbesondere einen Schutzhelm, zu tragen. Ohne Schutzhelm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühren besteht nicht.
9. Weisungen
Der Teilnehmer hat den Weisungen des Veranstalters und seiner Hilfspersonen Folge zu leisten. Er hat sich entsprechend seiner fahrerischen Fähigkeiten so zu verhalten, dass weder er selbst noch Dritte gefährdet oder verletzt werden. Bei Minderjährigen obliegt die Aufsichtspflicht dem Erziehungsberechtigten.
Jeder Teilnehmer ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Dem Veranstalter oder seinen Hilfspersonen obliegt keine Aufsichtspflicht über die Teilnehmer. Sollte sich der Teilnehmer in erheblichem Maße den Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen widersetzen, kann der Veranstalter diesen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Erstattungsanspruch bereits gezahlter Teilnahmegebühren oder sonstiger etwaiger Mehrkosten besteht in diesem Fall nicht.
10. Haftungsausschluss
10.1 Der Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie von ihm schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Unbeschadet Ziffer 10.1 haftet der Veranstalter sowie dessen Hilfspersonen nicht für von ihm aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachten Schäden, es sei denn, er hat dabei eine wesentliche Vertragspflicht, das heißt, eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, verletzt. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Veranstalter nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.
11. Sonderkündigungsrecht
Sollte die Veranstaltung aufgrund extremer Witterungsbedingungen nicht durchführbar sein, hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind bereits gezahlte Kursgebühren in Form eines Wertgutscheins zu erstatten. Sonstige Aufwendungen werden nicht erstattet.
12. Datenschutz
Der Veranstalter behandelt die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten vertraulich und gibt solche nicht an Dritte weiter.
13. Rechte
Im Rahmen der Veranstaltung können Fotos/Videos der Teilnehmer gemacht werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung von seiner Person gemachten Foto- und/oder Videoaufnahmen auf der Webseite www.mosel-flow.de sowie auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters für Marketing- und Werbezwecke zeitlich und räumlich unbeschränkt genutzt werden dürfen.
14. Sonstiges
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt vielmehr eine Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Trier, sofern nicht gesetzlich ein anderweitiger Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.